Pressemitteilung
- 26.05.2024

Kronberger Kreis legt Acht-Punkte-Plan für Reform des ÖRR vor

Interessant? Teilen Sie diesen Artikel auf Social Media

Auf Basis der aktuellen Debatte über eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) stellt der Kronberger Kreis, wissenschaftlicher Beirat der Stiftung Marktwirtschaft, konkrete Schritte vor, um durch eine verbesserte Governance die Kosten des ÖRR zu senken sowie seinen gesellschaftlichen Mehrwert zu erhöhen.


„Die zentralen Kritikpunkte am ÖRR beziehen sich auf seinen Auftrag, die Qualität der Berichterstattung, eine ineffektive Aufsicht durch die Gremien sowie die Höhe des Rundfunkbeitrags“, fasst der Sprecher des Kronberger Kreises, Prof. Dr. Dr. h.c. Lars P. Feld, zusammen. Mit dem 3. und 4. Medienänderungsstaatsvertrag hätten die Länder den Auftrag des ÖRR neu formuliert: Seine Unterhaltungsangebote unterliegen im Gegensatz zu Kultur, Bildung, Information und Beratung einem besonderen Begründungserfordernis, um sich deutlich von privaten Sendern abzugrenzen und den gesellschaftlichen Auftrag zu Meinungs- und Themenvielfalt zu erfüllen. Ziel sei jedoch nicht die Maximierung der Themenvielfalt, sondern relevante Themen so aufzuarbeiten und zu präsentieren, dass ein öffentlich-rechtlicher Mehrwert entstehe. Bezugspunkt seien die sozialen, kulturellen und politischen Bedürfnisse der demokratischen Gesell­schaft. Zudem solle der ÖRR transparenter, effizienter und sparsamer wirtschaften.

Der Kronberger Kreis schlägt vor diesem Hintergrund acht konkrete Reformschritte vor, wobei Prof. Dr. Heike Schweitzer betont: „Unser Fokus liegt nicht auf der durchaus berechtigten Aufgabenkritik, sondern auf den Mechanismen, die eine möglichst effiziente Erreichung der vorgegebenen Ziele, also des durch den Medienstaatsvertrag vorgegebenen Auftrags, gewährleisten sollen“:

  1. Deckelung des Anteils der Rezipienten zur Sicherung des Gleichgewichts zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Angeboten und der gegenseitigen Korrekturfunktion.
  2. Restriktive monetäre Obergrenzen für den Erwerb von Sportrechten, da aufgrund der intensiven Konkurrenz zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern bei Sportübertragungen keine Notwendigkeit besteht, diese Angebote öffentlich-rechtlich zu erbringen.
  3. Vollständige Werbefreiheit, um jeglichen Eindruck einer Verzerrung bei der Themenauswahl und Berichterstattung entgegenzutreten, zumal Nettowerbe- und Sponsoringumsätze nur einen kleinen Teil der Einnahmen des ÖRR ausmachen.
  4. Wettbewerbliche Vergabe eines Teils des Rundfunkbeitragsaufkommens durch Einrichtung eines Innovationsfonds, um dessen Mittel sich private und öffentlich-rechtliche Anbieter bewerben können und deren Vergabe durch eine unabhängige Vergabekommission entschieden wird.
  5. Klare Vorgaben für außertarifliche Gehälter im ÖRR, die ein Besserstellungsverbot beinhalten, um eine Selbstbedienungsmentalität zu verhindern.
  6. Verkleinerung der Aufsichtsgremien und Trennung der Aufsichtsbereiche „Auftragserfüllung“ und „finanzielle Aspekte“, um klare Verantwortlichkeiten zu schaffen.
  7. Räumliche und personelle Trennung der Aufsichtsgremien von den öffentlich-rechtlichen Anstalten, um unabhängige und effektive Aufsicht zu gewährleisten.
  8. Regelmäßige externe wissenschaftlich gestützte Evaluationen durch unabhängige Expertengremien, wie es im Bereich der Wissenschaft etwa bei Forschungsinstituten üblich ist.

Prof. Dr. Justus Haucap unterstreicht: „Durch ein solches Reformpaket ließen sich nicht nur die Kosten des ÖRR senken, sondern auch seine Akzeptanz in der Bevölkerung stärken und damit die Integrationsfunktion, die einer seiner gesellschaftlichen Hauptaufgaben ist.“