Nachhaltigkeit und Klimaschutz zählen zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Bislang galt, dass diese Ziele durch eine Anpassung von Produktregeln, Produktions- und Steuervorschriften, möglicherweise durch Subventionen, jedenfalls aber im Wettbewerb zu erreichen sind. Nunmehr ist jedoch eine Diskussion darüber entbrannt, ob Unternehmen bei staatlichen Regulierungsdefiziten in die Bresche springen sollen: Für „Nachhaltigkeitskartelle“ – so eine viel beachtete Forderung – soll das Kartellverbot gelockert werden. Der Sache nach wird die Regulierungsbefugnis damit an Unternehmen delegiert. In diese Richtung zielt der Vorschlag der Europäischen Kommission für neue Leitlinien zur Beurteilung horizontaler wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen: Ein „kollektiver Nutzen“ wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen soll die aus der Wettbewerbsbeschränkung resultierenden Nachteile für Verbraucher ausgleichen können.
Im Editorial der aktuellen Ausgabe des Blickpunkt Marktwirtschaft kritisiert der Stiftungsvorstand Prof. Dr. Michael Eilfort, dass trotz Inflation und einer drohenden weiteren Eurokrise, das Rad der Schuldenunion und der Geldvermehrung noch schneller gedreht werde: „Wieviel Enteignung und Prekarisierung sollen Mittelschicht und Armutsgefährdeten noch zugemutet werden? Es ist Zeit, die Ursachen der Inflation und die Fehlkonstruktion der Währungsunion anzugehen, statt Trostpflaster in Form von 9-Euro-Tickets, Tankrabatt und anderem Unfug zu verteilen.“
Darüber hinaus stellen wir in diesem Blickpunkt unsere Publikationen aus den letzten Monaten zu den Themen Generationenbilanz, Europas Schuldenproblem und die Politik der EZB, Innovationen und Unternehmertum, Besteuerung der digitalen Welt sowie die Berliner Mietendebatte vor. Zudem berichten wir über die neueste Studie des Kronberger Kreis über Nachhaltigkeit und Wettbewerb.