Die Stiftung Marktwirtschaft plädiert für zusätzliche Kompetenzen der Europäischen Union im Bereich des Unternehmenssteuerrechts, um den Steuerwettbewerb in der EU zu stärken. Dazu muß die Union die Kompetenz erhalten, eine einheitliche Unternehmenssteuer-Bemessungsgrundlage für ale Staaten verbindlich zu beschließen. Die Festlegung der Steuersätze muß dabei ausdrücklich den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben.
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